Die UVV oder auch Unfallverhütungsvorschrift stellt für jedes Unternehmen, verbindliche Pflichten bezüglich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz dar. Für die Nutzung von Flurfördertechnik sind diese in der BGV D27 zusammengefasst.
Als Arbeitgeber haben Sie die Pflicht, dass die Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaft in Ihrem Betrieb eingehalten und umgesetzt werden.
Daher sind Sie verpflichtet Ihre Geräte jährlich durch einen Fachbetrieb auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen.
Unser Sachkundiger überprüft Ihren Gabelstapler gemäß den aktuell gültigen Vorschriften vor Ort.
Kranprüfung nach BGV D6
Wir führen für Sie die gemäß BGV D 6 §26 vorgeschriebenen jährlichen Prüfungen von Krananlagen und Hebezeugen durch.
Die Sicherheitsüberprüfung nach UVV ist im wesentlichen eine Sicht-und Funktionsprüfung und umfasst die folgenden Tätigkeiten:
- Prüfung der Ausstattung der Anlage auf Identität mit den Angaben im
Prüfbuch.
- Prüfung des Zustandes von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich
Beschädigungen, Verschleiß,- Korrosion oder sonstigen Veränderungen.
- Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen
und der Bremsen.
- Funktions- und Bremsprobe mit Last in der Nähe der höchstzulässigen
Tragfähigkeit.
- Überprüfung von Lastmomentbegrenzung
- Anfahren aller vorhandener Sicherheitseinrichtungen
- Prüfung auf Vollständigkeit von Kennzeichnung und Beschilderungen.
- Dokumentation der Prüfergebnisse im Prüfbericht. Festgestellte Mängel
werden im Prüfbericht vermerkt.
- Beurteilung, ob der Inbetriebnahme bzw. dem Weiterbetrieb nichts entgegensteht.
- Entscheidung, ob eine Nachprüfung erforderlich ist.
- Anbringen einer Vignette mit dem Monat der nächsten Prüfung.
- Abschlussgespräch
Hitachi KH 850-3
Erste Inbetriebnahme Überlast mit 160 T
Liebherr LR 1280
Überprüfung Auslegerspitze und Seilrolle.